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Definition Rasterfahndung

Details

Rasterfahndung

Die Rasterfahndung ist ein in den 1970er Jahren infolge der vergeblichen (!)  Fahndung nach den RAF-Terroristen vom damaligen BKA-Präsidenten Horst Herold entwickeltes Verfahren zur vernetzten Durchsuchung von Datenbeständen.

Nach den Anschlägen in New York im Jahr 2001 wurde die Rasterfahndung in Deutschland gegen Studenten muslimischen Glaubens angewandt.

Im Jahr 2005 wurde kurzzeitig spekuliert ob eine Rasterfahndung gegen "Sozialschmarotzer" im Zuge der Einführung von Hartz IV durchzuführen sei.

Am 4. April 2006 gab das Bundesverfassungsgericht einer Klage eines marokkanischen Studenten statt, die gegen eine Rasterfahndung aufgrund einer allgemeinen Bedrohungslage im Zusammenhang mit den Ereignissen des 11. September 2001 erhoben worden war. Aufgrund der Entscheidung (Az.: 1 BvR 518/02) wird die Rasterfahndung dahingehend eingeschränkt, dass sie nur im Rahmen „konkreter Gefahr“, etwa für die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder das Leben eines Bürgers, durchgeführt werden darf.

Gefahren einer Rasterfahndung
  • es werden verschiedene nicht miteinander abgeglichene Datenbestände durchsucht
  • Fehlinterpretationen sind damit vorprogrammiert
  • die Ergebnisse einer Rastersuche müssen ihre Unschuld beweisen (Umkehrung der Unschuldsvermutung)
  • automatische Einzelentscheidungen (wie eine Rasterfahndung) sind nach Ansicht aller deutschen Datenschutzbeauftragten verboten


Wiki meint:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rasterfahndung
   
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